Unter den Titeln der einzelnen Gremien unserer Schule erhalten Sie kurze Informationen
über deren Zusammensetzung und Aufgaben.

Schulvorstand

Seit dem 01.08.2007 sind die niedersächsischen Schulen eigenverantwortlich. Dies brachte eine Änderung der beschließenden Gremien an Schulen mit sich. Ein neues Gremium an Schulen ist der Schulvorstand. Er ist paritätisch organisiert und besteht aus dem Schulleiter und gewählten Lehrern, sowie gewählten Eltern der Schule. Der Schulvorstand entscheidet über grundsätzliche Dinge, die die Schule betreffen.

Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz gegeben ist, über z.B. das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, sowie Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer, Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Vorsitzenden des Schulelternrates.

Kreiselternrat

Der Kreiselternrat vertritt und berät die Interessen von Kindern und Eltern auf Kreisebene. Er setzt sich zusammen aus gewählten Vertretern der Schulelternräte. Der Kreiselternrat berät u.a. über: Sprachförderung; Übergang Kindergarten-Schule; Laufbahnempfehlung nach Klasse 4; Schülerbegleitbogen; Bildung von Integrationsklassen; Grundsatzerlass für die Arbeit an Grundschulen; Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung; Erlass "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen", Anhörung; Auswirkungen der neuen "Lehrmittelfreiheit"; Gewalt an Schulen; usw.

Schulelternrat

Der Schulelternrat berät und nimmt die Interessen aller Kinder und Eltern innerhalb der Schule wahr und vertritt sie gegenüber der Lehrerschaft und der Schulleitung. Die Elternvertreter der Klassen sind als Klassenelternräte automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Dort wählen sie einen Vorstand des Schulelternrates, der als erster Ansprechpartner für die Schulleitung, aber auch für die Elternschaft zur Verfügung steht.

Klassenelternrat

Alle zwei Jahre wählen die Klassen zwei Elternvertreter, die Klassenelternräte. Die Elternvertreter der Klassen nehmen die Interessen ihrer Kinder und der Eltern der jeweiligen Klasse bezüglich z.B. Klassenfahrten, Klassenfesten usw. wahr und vertreten diese. Die Elternvertreter der Klassen sind als Klassenelternräte automatisch Mitglieder des Schulelternrates. Dort beraten sie und nehmen die Interessen aller Kinder und Eltern innerhalb der Schule wahr und vertreten sie gegenüber der Lehrerschaft und Schulleitung.

Schulausschuss

Fachkonferenzen

In den Fachkonferenzen treffen sich ca. halbjährlich die Fach-Lehrkräfte eines jeden Faches mit bestimmten ( und fachlich interessierten) Eltern aus dem Schulelternrat. Sie beraten dann über fachspezifische Dinge und beschließen z.B. Kriterien der Leistungsbewertung, die Verwendung der zugewiesenen Etatmittel, ...

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